Energieberaterdienstleistungen
Neubauten müssen schon seit 2002 der Energieeinsparverordnung (EnEV), heute dem Gebäudeenergiegestz (GEG) genügen. Im Gebäudebestand gibt es dagegen immer noch ein hohes Potential zur Verminderung von Energiekosten und Umweltbelastung.
- Verbesserung der Gebäudeaußenhülle
Austausch ineffizienter Heiz-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen
Einsatz erneuerbarer Energien
Als Bauingenieurin biete ich Ihnen unabhängige Beratung und Nachweise im gesamten Bereich des Energieverbrauchs von Gebäuden.
- Energieberatung vor Ort
- Energieberater für Baudenkmale
- Bestätigung für KfW-Darlehen oder -Zuschüsse
- Energiebedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Energieverbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Fördermittelrecherche
- Thermografie
Auf Wunsch unterstütze ich Sie oder Ihren Architekten auch bei Planung, Ausschreibung und Überwachung der Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Hauses.
Die Beratung zur Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehört seit Jahren zu meinem Leistungsspektrum. Sowohl Initial- wie auch Detailberatung kann von der KfW gefördert werden.
Die Weiterbildung im Bereich Energiemanagement wurde beim TÜV mit der Qualifizierung zum "Energiemanagemant Auditor" erfolgreich abgeschlossen.
Die Energieberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA oder die KfW gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte be-achten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand vom 25. August 2025 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de) bzw. der KfW (www.kfw.de).